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Technischer Zug

1 Taktische Einheit

Der Technische Zug (TZ) ist die taktische Einheit des THW für Aufgaben bei der technischen Hilfe - insbesondere auch im Bereich der Infrastruktur. Er besteht grundsätzlich aus einem Zugtrupp, zwei Bergungsgruppen und einer Fachgruppe.
Sein Einsatz erfolgt in modularer Weise in Anpassung an die Erfordernisse der Schadenbekämpfung. Dabei sind Personal und Technik auf eine weitgehende Verzahnung mit weiteren überörtlich oder überregional beistellbaren Fachgruppen ausgerichtet.
 

1.1 Aufgaben des Technischen Zuges im einzelnen

Der Technische Zug

In THW-Auslandseinsatz übernimmt er Aufgaben aus seinem gesamten Einsatzspektrum in Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften.
 

2 Einsatzkonzept

Das THW-Einsatzkonzept sieht vor

Dadurch kann der nächstgelegene THW-Ortsverband (OV) einerseits schnell mit ersten Einsatzkräften Hilfe leisten und andererseits Spezialausstattung und Verstärkungskräfte bei Bedarf THW-intern anfordern und THW-koordiniert überörtlich heranführen. Dieses Hilfeleistungssystem des THW wird durch “Service-Leistungen” des OV-Personals, der Geschäftsstellen (GSt) und der Dienststellen der Landesbeauftragten (LB-DSt) unterstützt. Dabei bilden die Geschäftsstellen die regionalen Leitungs- und Koordinierungsstellen (LuK) für Organisation, Verwaltung, Betreuung und Versorgung für die Ortsverbände des Geschäftsführerbereiches (GFB) im Einsatz. Die Dienststellen der Landesbeauftragten bilden die Leitungs- und Koordinierungsstellen für die überregionale Gefahrenabwehr und die THW-Auslandseinsätze sowie Ansprechpartner für die Landesregierungen.
 

2.1 Der "zuständige" Ortsverband

Grundsätzlich ist der erstalarmierte OV der “zuständige Ortsverband”. Die Anforderungen eines Bedarfsträgers an das THW aufgrund eines Schadenereignisses werden unmittelbar vom “zuständigen OV” aufgenommen. Sofern die Leistungsfähigkeit dieses OV nicht ausreicht, wird auf GFB-Ebene die erforderliche Unterstützung beigestellt. Der Geschäftsführer bzw. die GSt koordiniert die Beistellung der Verstärkung aus dem GFB und ggf. unter Einschaltung der LB-DSt die Bereitstellung überregionaler Einheiten/ Teileinheiten.

Angeforderte Verstärkungskräfte werden von der GSt zugeführt, in die Einsatzstruktur überstellt und dem EL unterstellt. Der jeweils “zuständige OV” übernimmt bei Bedarf Aufgaben der Betreuung, Bereitstellung und Koordinierung am Standort. Alle Erfordernisse, die nicht in der Einsatzstruktur erledigt werden, sind zunächst durch den zuständigen OV zu regeln.

Dieser OV hat im Einsatzfall, wenn mehrere überörtliche/ -regionale Einheiten in seiner Zuständigkeit zu betreuen sind, rechtzeitig OV-Kräfte zur Aufgabenerledigung vorzuhalten (z.B.: Besetzung Meldekopf, Lotsenstelle, Logistik, Eingreifreserve, etc.).

Im GFB erbringen die OV, d.h. das OV-Personal mit den Möglichkeiten der OV-Unterkünfte sowie ggf. (soweit nicht taktisch eingebunden) Fachgruppen für Führung/ Kommunikation und Logistik, wenn erforderlich, weitere rückwärtige ”Service-Leistungen” für die im Einsatz befindlichen Kräfte.
 

2.1.1 Zuständigkeitsverlagerung

Die Zuständigkeit eines OV ergibt sich zunächst aus der Erstalarmierung unmittelbar durch den Anforderer. Der alarmierte OV reagiert unverzüglich mit Einsatzmaßnahmen.

Eine Zuständigkeitsprüfung und -regelung empfiehlt sich grundsätzlich bei größeren, länger dauernden oder speziellen Einsätzen.
Eine Zuständigkeits-Verlagerung kann erforderlich werden, wenn ein anderer OV:

Stellt sich nach Beurteilung heraus, dass eine Zuständigkeitsverlagerung an einen anderen OV zu einer Effektivitätsverbesserung führt bzw. aus anderen Gründen erforderlich ist, wird eine Alarmierung des anderen OV THW-intern in Abstimmung mit der GSt vorbereitet und in Absprache mit dem Anforderer umgesetzt.
 

2.2 Schnittstellen

Der Einsatz des Technischen Zuges (TZ) erfolgt in der Regel nicht als geschlossene Einheit, sondern in einer Zusammensetzung und Stärke nach Bedarf. Die einzelnen Gruppen sind einsatztaktisch und einsatztechnisch weitgehend eigenständig und werden so aufgabenorientiert eingesetzt. Sie arbeiten untereinander nach Bedarf bzw. technischen Erfordernissen eng zusammen.
 

2.2.1 Restriktionen im modularen System

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