Zugtrupp (ZTr)

An der Spitze des Technischen Zuges steht der Zugführer mit seinem Zugtrupp (ZTr).

Er führt den Einsatz des Technischen Zuges bzw. mehrerer Fachgruppen und ist damit die Schnittstelle zur Einsatzleitung der anfordernden Behörde, von der er seine Aufträge erhält. Der Mannschaftstransportwagen (MTW) ist ein Multifunktionsfahrzeug für den Aufgabenbereich des Zugtrupps und für weitere logistische Aufgaben des Technischen Zuges.
 

Beispielhafte Aufgaben:
- Führen des Technischen Zuges
- Zusammentragen und Bewerten von Informationen bei größeren Schadenslagen
- Treffen von Entscheidungen über den nötigen Umfang des Einsatzes
- Einrichten und Betreiben von Meldeköpfen, um ankommende Einsatzkräfte zu registrieren und sie mit notwendigen Informationen zu versorgen
 

Charakteristische Ausstattung:
- Navigationsgeräte
- Funkgeräte
- Kamera zur Dokumentation
- Gasmessgerät
- Erkundungswerkzeuge wie Axt und Beil
- Taschen- und Kopfleuchten
- Megafon
- Mobiler IT-Arbeitsplatz mit Router und Mobiltelefon
- Verkehrskegel, Absperrband, Warnleuchte und Schild
 

Stärke: 1 / 1 / 2 = 4

(Quelle: THW.de)

Personal

Der Zugtrupp besteht aus vier Personen: Zugführung, Zugtruppführung und zwei Fachhelfern und Fachhelferinnen (oder kurz: Stärke 1/1/2/4).

Zugführer

Holger Tilch 

Der Zugführer steht an der Spitze des Technischen Zuges. Er ist für die materielle und personelle Einsatzbereitschaft des Zuges verantwortlich. Insbesondere erstellt er Dienst- und Ausbildungspläne und stellt die Berufung geeigneter Unterführerinnen und Unterführer sicher. Im Einsatzfall alarmiert der Zugführer die erforderlichen Teileinheiten und leitet deren Einsatz. Dabei organisiert der Zugführer die für den Einsatz erforderlichen Führungsstrukturen und hält Kontakt zur übergeordneten Führungsebene.

Zugtruppführer

Holger Zietz

Der Zugtruppführer leitet den Zugtrupp. Er ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung des Trupps verantwortlich. Er vertritt den Zugführer bei Abwesenheit. Im Einsatz überwacht er den Einsatz des Trupps und berät den Zugführer oder die Einsatzleitung/Einsatzabschnittsleitung hinsichtlich der Fähigkeiten des Zugtrupps.

Fachhelferinnen und Fachhelfer

Die Fachhelferinnen und Fachhelfer des Zugtrupps bringen Fähigkeiten zur Erkundung und Führung mit. Neben der Qualifikation für Sprechfunk und Fahrerlaubnis der Klasse B für den MTW muss mindestens ein Mitglied des Trupps die Qualifikation für Sanitätshilfe und Handkassenführung mitbringen.

Fahrzeug des Zugtrupps