THW und Arbeitgeber

Unglücke warten nicht auf den Feierabend. 

Damit das THW jederzeit einsatzbereit ist, braucht es nicht nur engagierte Helferinnen und Helfer – sondern auch Arbeitgeber, die diese unterstützen. Denn während der Arbeitszeit können THW-Angehörige nur so flexibel reagieren, wie es ihr Betrieb zulässt.

Unsere Einsatzkräfte leisten im Beruf Hervorragendes und erfüllen im THW einen gesetzlichen Auftrag. Beides unter einen Hut zu bringen, gelingt nur, wenn beide Seiten Verständnis zeigen und bereit sind, einander entgegenzukommen.

Freistellung von der Arbeit

Die Ausbildung zu Fachkräften im Katastrophen und Zivilschutz findet überwiegend in der Freizeit statt. Im Einsatzfall – oder bei besonderen Fachausbildungen – müssen Helferinnen und Helfer jedoch auch während der Arbeitszeit für das THW zur Verfügung stehen.

Damit daraus weder für die Einsatzkräfte noch für die Arbeitgeber Nachteile entstehen, erstattet das THW auf Antrag den entstandenen Lohnausfall inklusive aller Sozialleistungen. (§ 3 THW-Gesetz)

Ehrenamt – ein Plus für Arbeitgeber

THW-Einsatzkräfte bringen weit mehr mit als technisches Know-how: Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit und Führungskompetenz gehören selbstverständlich dazu. Viele Arbeitgeber profitieren von diesen Fähigkeiten im Arbeitsalltag – und stärken gleichzeitig das gesellschaftliche Engagement ihrer Unternehmen.