Unterstützung durch Arbeitgeber
Mitverantwortung ist Ehrensache
Die Unternehmen wissen um die ehrenamtliche Verantwortung ihrer Mitarbeiter und haben Verständnis für die Anforderungen im Einsatz.
Verständnis für Verantwortung
Die THW-Einsatzkräfte erbringen im Beruf ihre Leistung und erfüllen im THW einen gesetzlichen Auftrag – ein Spannungsfeld, das von beiden Seiten Verständnis und Kompromisse erfordert.
Die Ausbildung zu Spezialisten in der Gefahrenabwehr findet überwiegend in der Freizeit statt. Im Einsatzfall, aber auch zur Ausbildung besonderer Funktionen ist es jedoch erforderlich, dass THW-Kräfte auch während der Arbeitszeit zum Dienst im THW herangezogen werden.
Damit den Beteiligten dadurch keine Nachteile entstehen, erhalten die Arbeitskräfte weiter ihren normalen Lohn, dem Arbeitgeber werden auf Antrag die entsprechenden Lohnkosten einschließlich aller Sozialbeiträge erstattet. (§ 3 THW-Gesetz).
Vorteile durch Verantwortung
Ehrenamtsfreundliche Unternehmen zeigen Verantwortungsbewusstsein. Sie leisten als Partner des THW einen wichtigen Beitrag für die Gefahrenabwehr ihrer Region. Das bedeutet auch, sie
- sind attraktive Arbeitgeber für motivierte Arbeitskräfte
- können ihr Engagement positiv für ihr Image und ihre Öffentlichkeitsarbeit einsetzen
- profitieren von zahlreichen Fähigkeiten, die THW-Einsatzkräfte bei uns erwerben
Einsatzkräfte lernen und üben im THW Einiges – beim Dienst, durch die gemeinsame Arbeit in der Gruppe und auch bei Lehrgängen und Fortbildungen. Von vielen dieser Qualifikationen profiitiert auch der Arbeitgeber:
- Fachkompetenz (technische Ausbildung, Praxiserfahrung im Einsatz ...)
- Persönlichkeit (Toleranz, Teamgeist, Belastbarkeit, Verlässlichkeit, Verantwortung, Eigenintiative ...)
- Soziale Kompetenz (Kommunikation, Kooperation, Konfliktlösung ...)
- Führungskompetenz (Führung, Motivation, Ausbildung ...)
Verfahren im Einsatzfall
Einsatzkraft wird alarmiert
Das THW informiert den Arbeitgeber schriftlich von der notwendigen Freistellung des Arbeitnehmers. Im Einsatzfall kann es vorkommen, dass diese Information kurzfristig und telefonisch durch den Arbeitnehmer vorgenommen wird. Dann erfolgt aber anschließend eine entsprechende schriftliche Information durch das THW. Gleichzeitig wird dem Arbeitgeber ein Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen übersendet.
Lohn wird gezahlt...
Der Arbeitgeber zahlt seinem Arbeitnehmer auch während der einsatzbedingten Abwesenheit den regulären Lohn. Der Arbeitgeber berechnet seinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Bund und stellt einen Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen bei die zuständigen THW-Regionalstelle Göttingen.
- €€€
...und erstattet
Diese prüft die sachliche und rechnerische Richtigkeit und weist die Zahlung über die Bundeskasse an. Dieser Vorgang dauert in der Regel zwischen 7 und 14 Tagen. Bitte beachten Sie bei der Prüfung des Zahlungseinganges, dass die Zahlung durch die Bundeskasse erfolgt und das THW normalerweise nicht als Einzahler genannt wird!
+ €€€
Alle sind Willkommen bei uns mitzumachen!
Allgemeiner Dienst
Regulärer Dienst:
2. und 4. Samstag im Monat
zwischen 13:30 und 18:30 Uhr
Dienstags
zwischen 17:00 und 20:00 Uhr
Wenn du interessiert bist melde dich einfach kurz bei uns! Oder komm zu den Zeiten vorbei.